Kontakt- Geschäftsstelle

Affidamento gGmbH

Innsbrucker Strasse 37

10825 Berlin

Tel: 030 7889 7796

Fax: 030 7889 5894regulin"[at]"affidamento "[punkt]"de

 

Eintrag Handelsregister:

Affidamento gGmbH

Affidamento - gemeinnützige Gesellschaft für genderorientierte Unterstützungsangebote mbH

Sitz der Gesellschaft:  Innsbrucker Strasse 37, 10825 Berlin

Amtsgericht Charlottenburg HRB 111835

Geschäftsführung: Heike Regulin, Stephanie Schlör

Gesellschaftsvertrag der Affidamento – gemeinnützige Gesellschaft für genderorientierte Unterstützungsangebote mbH 

 

§ 1 Name und Sitz der Gesellschaft

(1)  Die Gesellschaft ist eine gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haf­tung unter der Firma Affidamento – gemeinnützige Gesellschaft für genderorientierte Unterstützungsangebote mbH

(2) Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Berlin.

 

§ 2 Zweck der Gesellschaft

(1)  Zweck der Gesellschaft ist die selbstlose Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern, des Wohlfahrtswesens und des öffentlichen Gesundheitswesens mit dem Ziel, geschlechtergerechte Hilfen anzubieten.

Das Angebot richtet sich an Frauen in sozialen Notlagen, die von Wohnungslosigkeit betroffen oder bedroht sind (bzw. in unzumutbaren Wohnverhältnissen leben), suchtkrank sind, andere gesundheitliche Schwierigkeiten haben, erwerbslos sind oder sozial und/oder materiell benachteiligt sind und Unterstützung benötigen.

 

Dies erfolgt insbesondere durch Angebote

-       im Bereich der sozialen Dienste und Einrichtungen des betreuten Wohnens für Frauen,

-       der Versorgung von Frauen durch ambulante soziale Beratung und Betreuung sowie

-       unterschiedlicher Wohnformen in Verbindung mit sozialpädagogischer Unterstützung.

 

Insbesondere der Zugang zum Arbeitsmarkt sowie zu Bildung soll für Frauen in benachteiligten Lebensumständen ermöglicht und gefördert werden. Hierfür sollen Bildungsangebote entwickelt und Begegnungs- und Bildungsstätten errichtet werden und bedarfsgerechte Angebote zur Beschäftigungsvermittlung geschaffen werden. Ebenso soll der Zugang zur Wahrnehmung von demokratischen Rechten gefördert werden. 

Es sollen Konzepte entwickelt und umgesetzt werden, die eine bedarfsgerechte, psychosoziale Versorgung für traumatisierte Frauen ermöglichen. Ziel sind Maßnahmen zur Gewaltprävention und für verbesserte Opferhilfen die einer Victimisierung von Frauen entgegenwirken sollen.

 

Die Umsetzung des Gesellschaftszwecks erfolgt mit Hilfe spezifischer Forschung, Öffentlichkeitsarbeit und Kooperation mit anderen Organisationen.

 

Die Gesellschaft hat zum Ziel, diskriminierenden, rassistischen, antisemitischen, sexistischen und homophoben Inhalten in der pädagogischen Arbeit und anderen Bereichen des öffentlichen Lebens theoretisch und praktisch entgegen zu wirken.

(2)  Die Gesellschaft darf alle damit zusammenhängenden und den Gesell­schafts­zweck fördernden Geschäfte tätigen.

(3)  Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unterneh­men zu beteiligen, auch die Geschäftsführung und die persön­liche Haftung in Kommanditgesell­schaf­ten zu übernehmen und Zweigniederlassungen zu errichten, soweit diese Aktivitäten der Gemeinnützigkeit nicht entgegenstehen.

 

 

§ 3 Gemeinnützigkeit

(1)  Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts  „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51-68 AO). Sie ist selbstlos tätig und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Interessen.

 

(2)  Die Mittel der Gesellschaft dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Gesellschafterinnen und Gesellschafter auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten.

 

(3)  Die Gesellschafterinnen und Gesellschafter erhalten bei ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Stammeinlagen und den Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück.

 

(4)  Es darf keine Person oder Institution durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

(5)  Bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Gesellschaft, soweit es Stammeinlagen der Gesellschafterinnen und Gesellschafter und den Wert der Sacheinlagen übersteigt, an eine Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die selbstlose Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern.

 

§ 4 Geschäftsjahr und Dauer der Gesellschaft

(1)  Die Gesellschaft beginnt mit der Eintragung in das Handelsregister. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet.

 

(2)  Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

 

(3)  Der Jahresabschluß ist von der Geschäftsführung in den ersten drei Monaten des Geschäftsjahres aufzustellen, sofern nicht nach dem Gesetz der Jahresabschluss innerhalb der ersten sechs Monate des Geschäftsjahres aufgestellt werden darf.

 

Die weiteren Paragraphen des Gesellschaftsvertrages beziehen sich auf die Vertragsbeziehungen der Gesellschafterinnen und der Geschäftsführerinnen und nicht auf die Inhalte der pädagogischen Arbeit. Sie sind daher nicht hier abgebildet.



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